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Allgemeine Vertrags- und Mietbedingungen

Die vorliegenden Mietbedingungen sind ein fester Bestandteil des Mietvertrags. Der Mietvertrag beginnt jeweils ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Reservationsbestätigung und endet bei der Rückgabe. Voraussetzungen für die Ausstellung des Mietvertrags sind der Besitz eines gültigen Führerausweises Kat B seit mindestens zwei Jahren sowie das Mindestalter von 21 Jahren für den Fahrer sowie den Zusatzfahrer!  Der Mietvertrag bezieht sich auf den Mieter welcher gleichzeitig der Fahrer ist. Allfällige Zweitfahrer müssen im Mietvertrag erwähnt werden. Das Weitervermieten an Dritte und Lernfahrten sind strikte untersagt. Eine Kopie der gültigen Führerausweise und der Identitätskarten der Fahrer sind bei der Vermieterin zu hinterlegen. Personen, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind oder über eine gültige Niederlassungsbewilligung verfügen, müssen bei Vertragsabschluss eine Kopie des gültigen Passes hinterlegen.

ÜBERNAHME / MIETBEGINN & RÜCKGABE

Der Mietwagen wird in einem sauberen und fahrbereiten Zustand, mit aufgefülltem Treibstofftank übergeben. Der Mieter verpflichtet sich nach Bedarf Wasser und Öl nachzufüllen. Das ihm anvertraute Fahrzeug wird mit grösster Sorgfalt benützt und nach den gesetzlichen Vorschriften gefahren. Bei Zuwiderhandlungen trägt der Mieter die volle Verantwortung. Das Fahrzeug wird mit einem vollen Tank übergeben und ist vollgetankt zu retournieren.

Die genaue Abholzeit wird vorgängig zwischen Vermieter und Mieter vereinbart. In der Regel ist diese jeweils nachmittags zwischen 16.00 und 17.00 Uhr. Kurzfristige Änderungen der Übernahmezeit können jederzeit verfügt werden. Das Mietfahrzeug muss zwingend zu den vereinbarten Zeiten übernommen und zurückgegeben werden, da die Einsätze der Reisemobile genau aufeinander abgestimmt sind. Sollte dies aus einem triftigen Grund nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns sofort telefonisch. Das Nichteinhalten der vereinbarten Zeiten und das Nicht-Kontaktieren mit Vermieter wird in pauschal mit CHF 200.- berechnet. Zusätzlich werden pro angebrochene Stunde Verspätung CHF 80.- in Rechnung gestellt. Sollte uns durch die verspätete Rückgabe des Wohnmobils ein Schaden entstehen, so müssen wir uns vorbehalten, gegen den Mieter Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Bringen Sie für die Übernahme zwingend Ihre Identitätskarte oder Ihren Reisepass sowie Ihren Führerschein (alles im Original) mit. Der genaue Zeitpunkt für die Rückgabe des Fahrzeuges ist auf der Mietbestätigung angeben. In der Regel ist diese morgens zwischen 9.00 und 10.00 Uhr.

Modelländerungen sowie Änderungen der Übernahmezeiten, die durch Unvorhergesehenes wie Unfälle, Schäden, verspäteter Rückgabe durch den Vormieter usw. verursacht werden, bleiben ausdrücklich vorbehalten, auch ohne vorgängige Mitteilung durch den Vermieter. Kann der Mieter das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückbringen (Panne, Unfall, usw.), gehen die Kosten für Aufwendungen, welche nicht durch die Rückführungsversicherung gedeckt sind, zu Lasten des Mieters.

REINIGUNG

Der Innenraum des Campers muss bei der Rückgabe gereinigt sein. Dazu gehören auch das Kochfeld, der Kühlschrank sowie alle weiteren Gerätschaften. Geschirr, Pfannen, Besteck etc. sind in sauberem Zustand zurückzubringen. Insbesondere gehört das Entleeren des Fäkalientanks sowie des Abwassertanks und das Auftanken des Dieseltanks dazu. Wenn das Fahrzeug aussen nicht übermässig stark verschmutzt ist, übernimmt der Vermieter die Aussenreinigung.

Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben stellen wir folgende Kosten in Rechnung:

  • Fäkalientank & Abwassertank: je CHF 150.00
  • Innenreinigung: CHF 300.00
  • Auftanken Dieseltank: Dieselmenge + Aufwandspauschale von CHF 100.00

Sollten Sie das Fahrzeug nicht selbst reinigen können, kann uns dies bei der Buchung mitgeteilt werden. Dann wird die Innenreinigung durch den Vermieter übernommen. Kostenpunkt CHF 160.-.

RESERVATION

Unsere Fahrzeuge können Sie über unsere Website per E-Mail oder telefonisch reservieren. Eine Anzahlung der Miete von Fr. 300.—garantiert die Reservation. Nach Ihrer Reservation erhalten Sie von uns eine Bestätigung. Mit der Zustellung der Reservationsbestätigung ist der Mietvertrag verbindlich.

KAUTION

Die Kaution von Fr. 1'000.—und die Miete sind bis spätestens 14 Tagen vor der Abreise zu bezahlen. Andere Zahlungsmöglichkeiten der Kaution sind nicht möglich. Die Kaution deckt teilweise die Selbstbehalte für die Teil- und Vollkaskoversicherung und ist nicht Bestandteil der Mietkosten (sondern zuzüglich zum eigentlichen Mietpreis) und wird innerhalb von 10 Tagen nach Rückgabe des Fahrzeuges an den Mieter zurückerstattet (unter Vorbehalt von Schäden, die erst nach der Aussenreinigung festgestellt werden).

PREISE

Es gibt unsere aktuelle Preisliste. Im Mietpreis ist enthalten 250 Kilometer pro Tag resp. 1750 Kilometer pro Woche. Mehrkilometer wird mit Fr.0.60 pro km berechnet. Versicherungen und Ausrüstung entsprechend der Fahrzeugbeschreibung.

CAMPINGAUSRÜSTUNG & ZUBEHÖR

Für die Standardausrüstung fallen für den Mieter keine zusätzlichen Kosten an. Fehlende Campingausrüstungsgegenstände werden dem Mieter bei unvollständiger Rückgabe zum Neupreis in Rechnung gestellt. Wir bieten unseren Mietern die Möglichkeit, optionales Zubehör zu mieten. Der Vermieter ist dafür besorgt, zu kontrollieren, dass die Ausrüstung jeweils komplett vorhanden ist und dass das Zubehör ordnungsgemäss funktioniert. Im Falle, dass doch einmal etwas fehlen sollte oder ein Zubehörteil nicht oder nur teilweise funktioniert, kann vom Mieter kein Schadensersatz gefordert werden. Bei Zubehör, welches optional und kostenpflichtig vom Mieter gewählt wird und nicht ordnungsgemäss funktioniert, wird der dafür bezahlte Betrag nach Prüfung der Fehlerursache vollumfänglich dem Mieter zurückerstattet.

ANNULIERUNG

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Mietverträgen kein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.

Annullierungen sind wie folgt geregelt:

  • Bis 61 Tage oder mehr vor Übernahme: 25% des Mietpreises
  • 60 Tage bis 31 Tage vor Übernahme: 50% des Mietpreises
  • Ab dem 30. Tag vor Übernahme: 100% des Mietpreises

Ein Arztzeugnis ist ohne Aufforderung vorzuweisen. Bei einer Annullation aus anderen Gründen ist die gesamte Miete geschuldet. Das Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung hat den Verlust des vollen Betrages zur Folge. Annullationskosten-Versicherung ist Sache des Mieters.

VERSICHERUNG

Alle vermieteten Fahrzeuge sind haftpflicht und vollkaskoversichert (Selbstbehalt Fr. 1’000.—pro Schadenfall). Persönliche Gegenstände sind über Ihre Hausratversicherung gedeckt. Der Selbstbehalt ist in jedem Fall vom Mieter zu tragen, ebenso von der Versicherung abgelehnte Schäden wie Grobfahrlässigkeit, Missachtung der Fahrzeughöhe, Alkohol, Tanken des falschen Treibstoffes etc.

OBHUTSPFLICHT & NUTZUNGSBESCHRÄNKUNG

Die Mieter haben dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug sorgfältig gegen Diebstahl gesichert wird. In jedem Fall darf das Fahrzeug nur so abgestellt werden, dass Beschädigungen durch Dritte, insbesondere durch den fliessenden Verkehr, ausgeschlossen sind. Verstossen die Mieter gegen diese Verpflichtungen, so haben sie dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Eine Belastung des Mietfahrzeuges über das gesetzlich zulässige Mass sowie nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers hinaus ist unzulässig. Der Mieter hat entsprechend dafür zu sorgen, dass das zulässige Gesamtgewicht des gemieteten Fahrzeuges nicht überschritten wird. Im Falle einer Überladung übernimmt der Vermieter keine Haftung. Das Fahrzeug muss so betrieben werden, dass ausserordentlicher Verschleiss nicht messbar ist (Reifen etc.).

UNFALL

Bei einem Unfall sind zwingend die Polizei, Ambulanz etc. zu kontaktieren. Anschließend ist umgehend den Vermieter zu informieren. Notieren Sie alle Namen und Adressen von involvierten Personen oder von allfälligen Zeugen. Es muss zwingend das Unfallprotokoll durch die Polizei ausgefüllt werden. Weiter ist eine Skizze, wenn möglich mit Fotos, und eine genaue Beschreibung des Unfallhergangs zu erstellen. Bei Missachtung dieser Vorgabe, haftet der Mieter für den entstandenen Schaden. Allfällige Heimschaffung des Unfallfahrzeuges ist nur nach Absprache mit der Vermieterin zu organisieren. Eine Insassenversicherung ist nicht inbegriffen.

Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

Die Vermieterin haftet persönlich weder dem Mieter noch Dritten gegenüber für einen Unfall während der Mietdauer. Ebenso wenig haftet die Vermieterin für jeden Schaden, der dem Mieter dadurch entstehen sollte, dass sich am Fahrzeug irgendein Defekt einstellt, der eine Weiterreise verhindert oder Zeitverlust verursacht. Falls das gemietete Fahrzeug in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Mietbeginn aus Gründen, die von der Vermieterin nicht beeinflusst werden konnte, nicht fahrbereit gemacht werden kann, bemüht sich die Vermieterin ein Ersatzfahrzeug zu organisieren, ist dazu aber nicht verpflichtet. Gelingt ihr dies nicht, hat sie das Recht vom Vertrag zurückzutreten ohne irgendwelche über die Rückvergütung bezahlter Miete und Kaution hinausgehende Entschädigung.

REPARATUREN & KLEINERE SCHÄDEN

Kleinere Schäden oder Reparaturen (Ersatz von Glühbirnen usw.) bis zu einem Betrag von CHF 100.- können Sie selbst in Auftrag geben, ohne dass Sie die Zustimmung der Vermieter benötigen. Sie erhalten bei der Rückgabe von uns das Geld zurück. Sie müssen aber zwingend den Beleg (Originalrechnung oder Quittung) mitbringen, ansonsten haben Sie kein Anrecht auf eine Rückerstattung! Für alle den vorgenannten Betrag übersteigenden Aufträge benötigen Sie unsere Zustimmung. Reparaturen, welche ohne unsere Erlaubnis ausgeführt werden, müssen von Ihnen selbst bezahlt werden. Für die Rückerstattung von Reparaturkosten sind uns stets die Originalrechnungen und Quittungen zu übergeben.

Für allfällige Unannehmlichkeiten (Wartezeiten, Unterkunft usw.), welche durch Reparaturen am Mietfahrzeug entstehen sollten, übernehmen wir keine Haftung.

VERDECKTE SCHÄDEN

Sollten verdeckte oder unbemerkte Mängel/Schäden nach erfolgter Mietabrechnung durch den Vermieter festgestellt werden, so hat dieser ein Anrecht darauf, den Mieter zu belangen und ihn entsprechend zur Verantwortung zu ziehen und allfällige Kosten in Rechnung zu stellen.

AUSLANDSFAHRTEN

Die Versicherung gilt für Schadenereignisse, die in der Schweiz und im Fürstentum Lichtenstein, in den Staaten Europas sowie in den Mittelmeer-, Rand- und Inselstaaten eintreten. Bei Transport über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb der örtlichen Geltungen liegen.

Auslandfahrten sind generell innerhalb der EU möglich. Folgende Länder dürfen nicht, oder nur nach Absprache mit Vermieter bereist werden:

Polen, Ukraine, Rumänien, Bosnien, Bulgarien, Serbien, Montenegro, Moldawien, Kosovo, Mazedonien, Albanien, Russische Föderation, Weissrussland, Türkei, Georgien, Armenien, Aserbeidschan, Kasachstan, Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen und Syrien.

Fahrten in Kriegs- oder Krisengebiete sind zu jeder Zeit untersagt.

SORGFALTSPFLICHT

Als Mieter verpflichten Sie sich, dass Ihnen anvertraute Fahrzeug mit größter Sorgfalt zu behandeln. Sie achten selbst auf das reibungslose Funktionieren des Mietfahrzeugs. Bei der Verwendung des Fahrzeugs haben Sie sich stets an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Diesel, Öl, Scheibenwischwasser etc. sind Verbrauchsmaterial und gehen zu Lasten der Mieter. Bei einem Defekt sind Sie verpflichtet, alles zu unternehmen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Für den Fall, dass das Fahrzeug infolge eines Unfalls oder eines mechanischen Defekts in der Zeit der Mietdauer nicht benutzt werden kann, lehnen wir jede Haftung ab. Bei Alkovenschäden durch Nichtbeachten der Mindesthöhe wird der entstandene Schaden (= Selbstbehalt inkl. Bonusverlust) an Sie weiterverrechnet.

Zerkratzte Fenster und Möbel werden Ihnen weiterverrechnet. Auch kleine Schäden, die die weitere Mietdauer nicht beeinträchtigen, sind uns sofort zu melden. Der Mieter kontrolliert zudem den Öl- und Kühlwasserstand sowie den Reifendruck bei jedem Tank-Stopp. Wir lehnen jede Haftung ab für den Fall, dass das Fahrzeug infolge eines Unfalls oder eines mechanischen Defekts in der Zeit der Mietdauer nicht benutzt werden kann.

Ebenfalls bitten wir Sie, bei Fahrzeugrückgabe Bussen (Geschwindigkeit, Parkbusse etc.) zu melden. Bussen, welche nachträglich eintreffen, werden wir Ihnen verrechnen.

Bussgelder aus Verkehrsübertretungen verrechnen wir inklusive Bankspesen für Überweisungen ins Ausland und einer Administrationsgebühr von CHF 20.00 an den Mieter weiter.

Bei schweren Verkehrsübertretungen melden wir den Mieter direkt der mit der Behandlung der Strafe betrauten Stelle im In- oder Ausland. Die Einhaltung von länderspezifischen Vorschriften beim Transport von Gegenständen auf oder am Fahrzeug (z.B. Fahrräder) obliegt dem Mieter.

VERBOTENE NUTZUNG

Das Fahrzeug darf nur von den bei der Übernahme angegebenen und unterzeichnenden Fahrern gelenkt werden.

Es ist strengstens verboten, das Fahrzeug an andere Personen weiterzugeben, auch nicht für kurze Strecken!

Es ist untersagt, das Fahrzeug für folgende Zwecke zu nutzen:

  • Zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen oder Materialien,
  • Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen oder Fahrzeugtests
  • Zum Befahren von verbotenem oder nicht vorgesehenem Gelände.

Bei Nichteinhalten der verbotenen Nutzung werden Ihnen die Umtriebe, Bussen sowie in Aufwandsentschädigung, mindestens aber CHF 500.- in Rechnung gestellt.

RAUCHVERBOT

Das Rauchen und sonstige starke Geruchsemissionen (Bett-, Sitz und Polsterverunreinigung etc.) sind in unseren Fahrzeugen strengstens verboten! Bei Nichteinhalten des Rauchverbots werden Ihnen die Erneuerungskosten für Polster, Vorhänge etc. sowie der entstandene Aufwand, mindestens aber CHF 500.- in Rechnung gestellt.

MITFÜHREN VON HUNDEN

Das Mitführen von Hunden ist mit Zustimmung des Vermieters grundsätzlich erlaubt. Die Verantwortung für die Sicherheit des Hundes, insbesondere während des Fahrbetriebs, ist Sache des Hundehalters und Mieters. Für das Mitführen von Hunden werden jegliche Haftungsansprüche an den Vermieter ausgeschlossen. Der Hundehalter und Mieter ist verantwortlich, dass der Hund einen geeigneten Schlaf- und Rückzugsplatz am Boden des Mietfahrzeuges in einem geeigneten Hundebett hat. Der Hund darf sich nur am Boden aufhalten. Es ist verboten, den Hund ins Bett, auf Polster oder Sitze zu nehmen, auch nicht, wenn es kleine Hunde sind. Schäden, starke Verschmutzungen, Hundehaare oder starke Geruchsemissionen werden wie durch den Mieter verursachte Schäden gehandhabt und dem Mieter in Rechnung gestellt. Verschmutzungen (Haare usw.), die durch die mitgeführten Tiere verursacht werden, müssen durch den Mieter gereinigt werden und sind nicht durch eine im Voraus bezahlte Innenreinigung gedeckt.

PARKPLATZ

Ein kostenloser Parkplatz für Ihr Privatfahrzeug kann Ihnen während der Mietdauer bei uns zur Verfügung gestellt werden.

WEITERE BESTIMMUNGEN

Persönliche Daten der Mieter werden vom Vermieter elektronisch erfasst. Diese können auch für Marketingzwecke (Statistik, Angebotsversand etc.) verwendet werden. Die Weitergabe dieser Daten an Dritte zur Durchsetzung berechtigter Interessen des Vermieters im Rahmen des Vertrages und zu dessen Abwicklung sowie im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen des Vermieters ist gestattet.

Sollten sich bei der Bestellung von neuen Mietfahrzeugen beim Hersteller Lieferverzögerungen ergeben und es können dadurch getätigte Buchungen nicht ausgeführt werden, erhalten die Mieter vollumfänglich die getätigten Zahlungen zurück. Es kann kein Schadenersatz gefordert werden.

GERICHTSSTAND

Ist am Sitz der Vermieter.

Wohnmobilien AG

Wir sind Ihr Anbieter von hochwertigen neuen und gebrauchten Wohnmobilen und Wohnwagen aus Teufenthal, Aargau, Schweiz.

Bei uns beginnt Ihr schönstes Camping-Erlebnis!

Kontakt

Camper & Caravan Teufenthal
Schmittengasse 3
CH 5723 Teufenthal AG

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